Jugendarbeitschutz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt das Arbeitsleben von Jugendlichen in der Ausbildung, aber auch, wenn es um Ferienjobs zur Aufbesserung des Taschengeldes geht. Jugendlicher nach diesem Gesetz ist jede Person, die älter als 15 Jahre und jünger als 18 Jahre ist. Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die Bestimmungen, die in der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) festgelegt sind.
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Klare Sache - Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung
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Das Jugendschutzgesetz / Wann darf ich arbeiten?
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