Kinderarbeitsschutz
Wer jünger als 15 Jahre ist, gilt nach der Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) als Kind. Die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist in Deutschland zwar grundsätzlich verboten, aber die Kinderarbeitsschutzverordnung lässt Ausnahmen zu, wenn die Arbeiten leicht, kurzzeitig und für Kinder geeignet sind.
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Klare Sache - Informationen zum Jugendarbeitsschutz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung
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Das Jugendschutzgesetz / Wann darf ich arbeiten?
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