Unser Konzept

Unser Konzept

Die heutige Jugendschutzarbeit lässt sich grob in drei Bereiche einteilen:

 

  • Der gesetzliche Jugendschutz regelt den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (z.B. Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, Besuch von Gaststätten, öffentlichen Tanzveranstaltungen und Kinos und vieles andere mehr)
  • Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und ihnen Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie die Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen vermitteln. Dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist im SGB Vlll ein eigener Paragraph (§ 14) gewidmet, der lautet:
    • "(l) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden."
    • "(2) Die Maßnahmen sollen
      1. 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
      2. 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen."
    • Der strukturelle Jugendschutz, der junge Menschen adäquat in die Entscheidungsprozesse über die Gestaltung von sie selbst betreffende kommunalen Planungsprojekte (Spielplätze etc.) einbinden soll Dies fordert der §22e in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Dort heißt es:
      "§ 22 e Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
      1. 1 Die Gemeinde soll Kinder und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
      2. 2 Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen."

     

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Broschuere_Erzieherischer-Jugendschutz.pdf

Erzieherischer Jugendschutz der Stadt Osnabrück
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