FAQ-Bereich
Mache ich mich strafbar, wenn ich Gewaltbilder auf dem Handy habe?
Mache ich mich strafbar, wenn ich Gewaltbilder auf dem Handy habe?
Generell ist das Herunterladen und der Besitz von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Filmen oder Fotos verboten. Auch das Filmen oder Fotografieren von Schlägereien oder anderen Übergriffen ist nicht erlaubt („Happy Slapping“). Das heimliche Fotografieren oder Filmen von Personen und das anschließende Umherzeigen stellt eine Straftat dar. Du kannst auch belangt werden, wenn du pornografische oder gewaltverherrlichende Bilder oder Texte an andere weiterschickst.
Quelle: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/faqs/informationen-fur-kinder
Darf ich (15 jahre alt) eine Kinopreview um 22.30 Uhr besuchen?
Darf ich (15 jahre alt) eine Kinopreview um 22.30 Uhr besuchen?
Der Film muss für dein Alter eine entsprechende Freigabe haben. Die Altersfreigaben werden von der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) vergeben. Es gelten folgende Altersfreigaben:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs Jahren
- Freigegeben ab zwölf Jahren
- Freigegeben ab sechzehn Jahren
- Keine Jugendfreigabe
Hinzu kommen zeitliche Beschränkungen für den Besuch des Kinos: Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr. In Begleitung deiner Eltern kannst du länger bleiben. Da die Preview erst um 22.30 Uhr beginnt, darfst du sie alleine im Alter von 15 Jahren nicht besuchen. Kinder ab 6 Jahren dürfen auch Kinofilme mit einer Freigabe ab 12 Jahren sehen, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern sind. Man spricht in diesem Fall von der PG-Regelung (Parental Guidance / Elternbegleitung).
Quelle: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/faqs/informationen-fur-kinder
Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alcopops trinken?
Ab welchem Alter darf ich (16 Jahre alt) Alcopops trinken?
Du darfst keine Mischgetränke trinken, die branntweinhaltig sind. Branntweinhaltige Getränke (z.B. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mischgetränke, z.B. Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken. Darunter fallen auch Alcopops als Getränkepulver.
Es gibt allerdings Mischgetränke, die ab 16 Jahren erlaubt sind:
- Bier-Limonade-Mischgetränke
- Wein-Mischgetränke
Nicht erlaubt sind:
- Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke
- Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigen Alkohol und Limonaden
Generell gilt: Ab 16 Jahren darfst du Bier und Wein trinken. 14- und 15-Jährige dürfen Bier und Wein in der Öffentlichkeit nur in Begleitung ihrer Eltern trinken. Jüngeren ist der Konsum von Alkohol verboten, auch wenn die Eltern dabei sind.
Quelle: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/faqs/informationen-fur-kinder
Darf ich (15 Jahre alt) Wasserpfeife rauchen?
Darf ich (15 Jahre alt) Wasserpfeife rauchen?
Wasserpfeifen werden auch Sisha, Nagrileh oder Blubber genannt. Meistens werden beim Rauchen aromatisierte Fruchttabake benutzt. Kinder und Jugendlichen ist sowohl der Erwerb von Tabakwaren als auch das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, also auch das Rauchen von Wasserpfeifen mit und ohne Fruchttabaken. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt.
Quelle: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/faqs/informationen-fur-kinder